Donnerstag, 7. Februar 2019

Unternehmensbewertung - Unternehmen in der Krise richtig bewerten


Eine  kaum  noch  zu  überblickende  Zahl von  Veröffentlichungen  zur  Frage  der
Unternehmensbewertung  zeigt  die  anhaltende  Aktualität  dieses  Themas.  Die
Betriebswissenschaft  versucht  dabei  fortwährend  immer  neue  Verfahren  und
ausgefeilte   Methoden   der   Unternehmensbewertung   zu   entwickeln,   um
Schwächen  in  bestehenden  Systemen  zu  beheben  und  neu  aufkommende
praktische Probleme zu lösen.
Dem   Praktiker   fällt   es   dabei   zunehmend   schwerer,   den   Blick   für   das
Wesentliche  zu  behalten  und  den  immer  feiner  gelegten  Fach-Schleier  der
Bewertungstheorie zu lüften.
Dieser Beitrag ist darauf gerichtet die „Black Box“ Unternehmensbewertung zu
durchleuchten  und  Verfahren  auf  ihre  praktische  Anwendbarkeit  zu  prüfen.

Insbesondere   Unternehmensbewertungen   im   Zusammenhang   mit   dem   Verkauf   eines Unternehmens  sind  davon  beeinflusst,  für  welche  der  potentiellen  Vertragsparteien  das Wertgutachten  erstellt  werden  soll  (Parteiengutachten).  Neben  der  Entwicklung  einer Verhandlungsbasis  für  spätere  Kaufverhandlungen  dient  das  Wertgutachten  zur  Definition der Preisuntergrenze (Verkäufer) bzw. Preisobergrenze (Käufer).

Generell lassen sich die Bewertungsverfahren in drei Kategorien einteilen:

1. Einzelverwertungsverfahren

Beim  Substanzwertverfahren  wird  der  Wert  ermittelt,  der  aufzuwenden  wäre,  um das  zu  bewertende  Unternehmen  auf  der  „grünen  Wiese“  wieder  aufzubauen.  Der Substanzwert  wird  daher  auch  als  Reproduktionswert  oder  Rekonstruktionswert bezeichnet.
Zur  Ermittlung  des  Brutto  –  Substanzwertes  („Wert  des  Gesamtvermögens“)  auf Basis    von    Substanzwerten    werden    die    einzelnen,    isoliert    betrachteten  Vermögensgegenstände     (Aktiva)     der     Handels-     oder     Steuerbilanz zu Wiederbeschaffungskosten   am   Bewertungsstichtag   bewertet,   wobei   nur   die betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände angesetzt werden. 
Nach    Subtraktion    der    zum    Bilanzstichtag    betriebsnotwendigen    Schulden (Fremdkapital),  ergibt  sich  der  Netto  -  Substanzwert  („Wert  des  Eigenkapital“).  Die nicht    betriebsnotwendigen    Vermögensgegenstände    werden    hingegen    zum Liquidationswert angesetzt.
Immaterielle   (originäre)   Vermögensgegenstände   (z.B.   Marken,   Know-how   der Mitarbeiter)  werden  bei  der  Bewertung   auf  Grund  der  Schwierigkeit  bei  der Wertermittlung  in  der  Regel  nicht  berücksichtigt,  so  dass  der  Substanzwert  ohne Berücksichtigung  des  „Goodwill“  auch  als  Teil  –  Reproduktionswert  bezeichnet werden kann. 
Bei  dem  Substanzwertverfahren  auf  Basis  von  Liquidationswerten  wird  bei  der Wertermittlung  von  einer  Zerschlagung  unter  Zeitdruck  oder  von  einer  Liquidation des Unternehmens ausgegangen. 
Der  Liquidationswert  gibt  den  Wert  an,  der  aus  dem  Verkauf  der  einzelnen
Vermögensgegenstände  zu  Liquidationswerten  zum  Bewertungsstichtag  abzüglich der   Schulden   sowie   der   Liquidationskosten   erzielt   werden   kann.   Bei   länger
andauernder Verwertung ist auf den Barwert der Verwertungserlöse abzustellen.
Der Liquidationswert ist die Wertuntergrenze eines Unternehmens. Ist dieser höher
als  sein  Fortführungswert,  ist  eine  Weiterführung  des  Unternehmens  ökonomisch
nicht mehr sinnvoll.
Die  oben  beschriebenen  Verfahren  sind  Einzelbewertungsverfahren,  wobei  die
ermittelten Substanzwerte und Liquidationswerte einen zeitpunktbezogenen Chrakter
haben.  Sie  sind  bezüglich  Zielsetzung  wie  auch  der  Ermittlungsgrundlage  statisch
orientiert  und  können  somit  keine  Aussagen  über  die  zukünftigen  Erfolge  und
Erfolgspotentiale eines Unternehmens treffen.
Die Entscheidung über den Kauf und Verkauf von Unternehmen wird jedoch nicht nur
durch  eine  am  Bewertungsstichtag  orientierte  Betrachtung  der  Einzelwerte  des
Unternehmens   bestimmt.   Vielmehr   wird   der   Entscheidungswert   durch   den
subjektiven,  zukünftigen  Nutzen,  der  aus  dem  kombinierten  Einsatz  der  einzelnen
Unternehmensteile resultiert, definiert.

2. Mischverfahren
Hierbei  handelt  es  sich  um  Kombinationsverfahren  aus  Gesamtbewertungs-  und
Einzelbewertungsverfahren.  Es  wird  versucht  durch  einen  „Mischwert“  Elemente
beider  Verfahren  in  die  Bewertung  einfließen  zu  lassen  und  somit  die  Mängel  des
reinen   Substanzwertverfahren   zu   beheben   und      den   zukünftigen   Erfolg   zu
berücksichtigen.  Durch  Gewichtung  beider  Elemente  wird  der  „Unternehmens-
Mischwert“ errechnet. 
Mischverfahren  wurden  aufgrund  der  stark  abweichenden  Ergebnisse  bei  isolierter
Anwendung  von  Gesamt-  bzw.  Einzelbewertungsverfahren  entwickelt.  Sie  spiegelndas Misstrauen der Entscheidungsträger in Bezug auf die Anwendung der einzelnen
Methode  sowie  in  Bezug  auf  die  Schätzung  zukünftiger  Erträge  wieder.  Diese
Verfahren  sind  in  der  Theorie  auf  erhebliche  Kritik  gestoßen.  Es  lassen  sich  kaum
überzeugende Begründungen für unterschiedliche oder gleiche Gewichtungsfaktoren
finden, so dass der Verdacht einer gewissen Willkür entsteht. 


3. Gesamtbewertungsverfahren

a. Vergleichsverfahren

Bei  den  Vergleichsverfahren  wird  der  Wert  eines  Unternehmens  aus  in  der
Vergangenheit gezahlten Börsenkursen oder realisierten Marktpreisen vergleichbarer
Unternehmen   abgeleitet.   Vergleichsverfahren   ermitteln   also   einen   potentiellen
Marktpreis,   der   auf   einem   (fiktiven)   Markt   wahrscheinlich   zu   erzielen   wäre.
Vergleichsverfahren   werden   aus   diesem   Grunde   auch   als   „marktorientierte“
Bewertungsverfahren bezeichnet („market approach“).

Die gebräuchlichsten Methoden sind:

•    Stock and Debt Approach
Wird   bei   börsennotierten   Unternehmen   verwendet,   wobei   der   Marktpreis   des
Unternehmens     aus     dem     Börsenkurs     bzw.     zur     Eliminierung     zufälliger
Kursschwankungen     aus     dem     Durchschnittskurs     mehrerer     Stichtage     des
Unternehmens abgeleitet wird.
Kleine  und  mittlere  Unternehmen  sind  in  der  Regel  nicht  börsennotiert  –  eine
Ableitung aus dem Börsenkurs ist somit nicht möglich.

•    Comparative Company Approach
Wird  bei  nicht  börsennotierten  Unternehmen  verwendet,  wobei  der  Marktpreis  des
Unternehmens  aus  realisierten  Marktpreisen  und  Transaktionen  von  vergleichbaren
Unternehmen abgeleitet wird. 
Dazu      müsste      eine      derzeitige      und      zukünftige      Identität      hinsichtlich
Branchenzugehörigkeit,          Produktmix,          Umsatzstruktur,          Bilanzrelation,
Unternehmensgröße,  Wachstum,  Geschäftsstrategie  etc.  zum  Bewertungsobjekt
bestehen.  Daten  von  vergleichbaren  Transaktionen  sind  jedoch  aus  Datenbanken
und anderen Informationsquellen kaum erhältlich. 

•    Market Multiples (Multiplikatorverfahren)
Werden    häufig    für    kleine    und    mittlere    Unternehmen    herangezogen.    Der
Unternehmenspreis      auf      Basis      von      branchenabhängigen     Multiplikatoren
(Erfahrungssätze bzw. „Daumenregeln“)  ermittelt.
Der   Unternehmenswert   errechnet   sich   durch   Multiplikation   einer   bestimmten
Kenngröße des zu bewertenden Unternehmens mit einem von der gewählten Basis
abhängigen,  branchenspezifischen  Faktor  (dem  Multiplikator).  Gebräuchlich  sind
Gewinn-, Cashflow-, und Umsatzmultiplikatoren. 
Market    Multiples    berücksichtigen    nicht    die    zukünftige    Entwicklung    eines
Unternehmens,  da  sie  auf  der  Grundlage  vergangener  Größen  ermittelt  werden.
Krisenunternehmens  weisen  jedoch  in  der  Vergangenheit  negative  Ergebnisse  aus.
Daher  sind  Market  Multiples  zur  Entscheidungen  im  Zusammenhang  mit  dem  Kauf
oder Verkauf von krisenbehafteten Unternehmen ungeeignet, da einerseits negative
Ergebnisse   in   die   Zukunft   projiziert   würden   und   andererseits   die   zukünftige 
Unternehmensentwicklung bei der Bewertung nicht ausreichend berücksichtigt würde.

b) Zukunftserfolgswertverfahren

Die  Ermittlung  von  Zukunftserfolgswerten  basiert  sachlich  und  methodisch  auf  der
dynamischen    Investitionstheorie,    wonach    die    Liquiditätsauswirkungen    einer
Investition  periodenindividuell  erfasst  und  mit  Hilfe  von  Kapitalisierungszinssätzen
auf   den   Bewertungsstichtag   abgezinst   werden.   Zukunftserfolgswerte   werden
bestimmt  durch  die  erwarteten  zukünftigen  Unternehmenserfolge  und  durch  den
angewandten Kapitalisierungszinssatz.
Die unterschiedlichen Verfahren der Zukunftserfolgswertmethode funktionieren nach
dem  gleichen  Prinzip.  Unterschiede  ergeben  sich  in  der  Vorgehensweise.  Die
Zukunftserfolgswertverfahren werden nach der Berechnungssystematik in 

• Netto- und

• Bruttoverfahren


unterteilt.

Im Wesentlichen gilt es, bei der Auswahl des Verfahrens festzulegen, ob die Planung
der zukünftigen Überschüsse auf Basis von Erträgen, Cash Flows oder Free Cash
Flows  erfolgt  sowie  um  die  Bestimmung  des  Abzinsungsfaktors  (Kapitalkosten).
Weiterhin sind Betrachtungszeitraum sowie Planungsprämissen festzulegen.

* Überschüsse
Bei  der  Wahl  der  Überschüsse  geht  es  um  die  Frage,  welche  Größe  zu  Grunde
gelegt   werden   soll   –   Erträge   oder   Cash   Flows.   Erträge   stammen   aus   der
Erfolgsrechnung und lassen sich aus dem Schema der GuV ableiten.
Der  Cash  Flow  ist  die  zentrale  Größe  der  Finanzrechnung  und  versteht  sich  als
Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen. Wird der Begriff Cash Flow nicht weiter
eingegrenzt, so ist dasmit der
*  „operating  Cash  Flow“  gemeint  (Cash  Flow  i.  e.  S.),  der  dem  erzielten
Einzahlungsüberschuss  eines  Unternehmens  aus  der  laufenden  Geschäftstätigkeit
entspricht.   Der   operative   Cash   Flow   drückt   die   Innenfinanzierungskraft   eines
Unternehmens aus. 
*   Als   „Investitions-Cash   Flow“   wird   das   Delta   zwischen   Investitionen   und
Desinvestitionen bezeichnet. Der „Finanzierungs-Cash Flow“ wird durch den Saldo
der Außenfinanzierung bestimmt. Die Summe dieser drei Cash Flow Größen gibt den
Liquiditätssaldo einer Betrachtungsperiode wieder. 
*  Zur  Berechnung  des  Unternehmenswertes  kann  auch  der  Free  Cash  Flow  (frei
verfügbarer Cash Flow) herangezogen werden. Der Free Cash Flow ist die Summe
aus „operating Cash Flow“ und „Investitions Cash Flow“ vor Fremdfinanzierung. Der
Free Cash Flow repräsentiert in diesem Fall denjenigen Einzahlungsüberschuss, der
an Eigen- und Fremdkapitalgeber ausgeschüttet werden kann.
*    Das    Ergebnis    eines    Unternehmens    ist    häufig    durch    bilanzpolitische
Gestaltungsmaßnahmen  in  seiner  Aussagekraft  verfälscht.  Da  Cash  Flows  gegen
bilanzpolitische  „Manipulationen“  weitestgehend  stabil  sind  und  der  Wert  eines
Unternehmens mit Blick auf die Finanzierbarkeit eines Unternehmenskaufes anhand
der  Fähigkeit  bestimmt  werden,  Einzahlungsüberschüsse  zu  erwirtschaften,  sollten
als  Berechnungsgrundlage  des  Cash  Flows  zum  Einsatz  kommen  (=Indikator  der
Eigenfinanzierungkraft). Kapitalkosten
Kapitalkosten sind die Kosten für das Eigen- und Fremdkapital eines Unternehmens.
Bei   der   Wertermittlung   eines   Unternehmens   fließen   diese   in   Form   des
Kapitalisierungszins  in  die  Berechnung  ein.  Der  Kapitalisierungszins  werden  die
zukünftigen    Cash    Flows    auf    den    Bewertungszeitpunkt    diskontiert.    Der
Kapitalisierungszins  ist  im  Rahmen  der  dynamischen  Investitionsrechnung  als
Ausdruck   der   Opportunitätskosten   zu   verstehen,   die   der   Rendite   alternativer
Anlagemöglichkeiten   der   Kapitalgeber   entsprechen.   Er   repräsentiert   die   vom
Investitionsprojekt „Unternehmen“ erwartete Mindestrendite des Kapitals

Eigenkapitalkosten
Eigenkapitalkosten   sind   Opportunitätskosten   des   Investors,   der   aufgrund   der
Investition sein Kapital nicht anderweitig einsetzen kann. Kosten für das Eigenkapital
sind  demnach  Renditeerwartungen  des  Investors.  Sie  setzen  sich  zusammen  aus
einer  Mindestrendite  (Zinssatz  einer  risikofreien  Anlage  z.B.  Bundesanleihen)  und
einer Prämie für das übernommene Risiko. Somit gilt: 
Eigenkapitalkosten = Risikofreier Zinssatz + Risikoprämie 

Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten errechnen sich als gewogener durchschnittlicher Kostensatz der
einzelnen  Fremdkapitalfinanzierungen  des  zu  bewertenden  Unternehmens,  wobei
nur verzinsliches Fremdkapital berücksichtigt wird.

Gesamtkapitalkosten
Die  Berechnung  der  Gesamtkapitalkosten  eines  Unternehmens  erfolgt  durch  das
Weighted Average Cost of Capital (WACC) Modell. Die Kapitalkosten werden dabei
entsprechend dem Anteil des Eigen- und Fremdkapitals am Gesamtkapital gewichtet.
Es  handelt  sich  somit  um  einen  Mischzins  („Mischrendite“),  der  die  erwarteten
Renditen der Eigen- und Fremdkapitalgeber berücksichtigt.

Betrachtungszeitraum bzw. Anzahl der Planungsperioden
Die  „Kunst der Bewertung“ besteht in erster Linie aus der gelungenen Einschätzung
der  zukünftigen  Entwicklungsmöglichkeiten  des  Unternehmens  und  seiner  Umwelt. 
Eine Reihe von analytischen und intuitiven Prognoseverfahren versuchen, zumindest
tendenziell eine größere Planungssicherheit zu gewährleisten. Hierbei ist jedoch zu
beachten,    dass    die    Unsicherheit    der    Planung    steigt,    je    länger    der
Betrachtungszeitraum  wird.  Es  empfiehlt  sich,  eine  detaillierte  Planung  weniger
Perioden,  einer längeren gröberen Betrachtung vorzuziehen. 

Planungsprämissen
Die  Prämissen  für  die  Planung  der  zukünftigen  Cash  Flows  bilden  nur  dann  eine
brauchbare Basis für die Unternehmensbewertung, wenn sie auch plausibel sind. (Ist
der    Investitionsplan    abgestimmt    mir    den    Abschreibungen    (G&V),    dem
Liquiditätsbedarf  (Finanzrechnung)  und  der  Entwicklung  des  Anlagevermögens
(Bilanz)?  Ist  die  Entwicklung  des  Rohertrages  realistisch?)  Die  Ableitung  eines
Unternehmenswertes  aus  den  zukünftigen  Cash  Flows  sollte  daher  auf  einem
integrierten    Geschäftsplanungsmodell,    welches    G&V-,    Bilanz-,    Finanz-    und Investitionsplanung  umfasst,  basieren.  Neben  der  umfassenden  Aussagefähigkeit
eines    integrierten    Modell    liegt    ein    wesentlicher    Vorteil    darin,    dass    die
Wahrscheinlichkeit    logischer    Planungsfehler    aufgrund    der    Wechselwirkung
zwischen G&V, Bilanz und Finanzrechnung verringert wird.

Ewige Rente und nachhaltiges Ergebnis
Wenn es sich bei dem potentiellen Käufer um einen strategischen Investor handelt,
der  das  Zielunternehmen  auf  Dauer  betreiben  will  und  er  nicht  beabsichtigt,  es  im
Rahmen  einer  Exit-Strategie  mittelfristig  zu  veräußern,  so  kann  bei  Ermittlung  der
zukünftigen Cash Flows das Konzept der ewigen Rente herangezogen (unendliche
Betrachtungsweise).    Dies    bedeutet,        dass    der    Cash    Flow    der    letzten
Prognoseperiode  oder  einer  repräsentativen  Durchschnittsperiode  in  Form  der
ewigen Rente – konstant oder wachsend - berücksichtigt wird. Kernproblem bei dem
Ansatz der ewigen Rente ist, dass der Anteil aus der ewigen Rente oft mehr als 50 %
des  gesamten  Unternehmenswertes  ausmacht.  Die  Annahme  einer  unendlichen
Fortführung des Unternehmens und die plausible Planung der Cash Flows in diesem
„unendlichen  Betrachtungszeitraum“  ist  als  wenig  realitätsnah  einzustufen,  da  ein
Investor im Regelfall mit der „Rückzahlung“ seiner Investition nach maximal sieben
Jahren rechnet.
U.    E.    sollten    die    diskontierten    Cash    Flows    eines    exakt    definierten
Betrachtungszeitraums   zur   Ermittlung   des   Unternehmenswertes   herangezogen
werden (vier bis sieben Jahre).

Netto- und Bruttoverfahren
Bei   dem   Nettoverfahren   wird   auf   direktem   Weg   das   Eigenkapital   eines
Unternehmens     betrachtet,     indem     die     Cash     Flows     nach     Abzug     aller
Fremdfinanzierungsausgaben   (Zins   und   Tilgung)   mit   den   Eigenkapitalkosten
diskontiert werden.
Es  werden  die  Cash  Flows  diskontiert  diskontiert,  die  an  die  Eigenkapitalgeber
(Shareholder) ausgeschüttet werden können (Equity Cash Flow).
Bei  dem  Bruttoverfahren  wird  zunächst  der  Wert  des  gesamten  Unternehmens
ermittelt,  indem  Free  Cash  Flows  vor  Abzug  der  Fremdfinanzierungsausgaben  mit
den  WAAC  diskontiert  werden.  Durch  Abzug  des  Fremdkapitals  wird  der  Wert  des
Eigenkapitals ermittelt.
Netto-     und     Bruttoverfahren     führen     unter     Verwendung     der     gleichen
Bewertungsprämissen        (insb.        Finanzierungsprämissen)        zum        selben
Unternehmenswert.  Vor  diesem  Hintergrund  erscheint  die  Wahl  des  einen  oder
anderen Verfahrens als weniger bedeutend. Ein häufig anzutreffender Fehler ist die
Vermischung beider Methoden. So lässt sich beobachten, dass als Überschussgröße
Free Cash Flows angesetzt werden, diese jedoch mit Eigenkapitalkosten diskontiert
werden.  Oder  es  wird  der  WACC  verwendet,  jedoch  zur  Diskontierung  der  Equity
Cash Flow (nach Finanzierung) angesetzt.
Mit  Blick  auf  die  Erfassung  der  Steuerzahlung  und  die  praktische  Implementierung
sowie der Aussagefähigkeit erscheint das Nettoverfahren ggü. dem Bruttoverfahren
praktikabler.  Aus  der  mehrstufigen  Vorgehensweise  des  Bruttoverfahrens  resultiert
ggü.  dem  Nettoverfahren  weder  ein  zusätzlicher  Informationsgewinn  noch  eine
leichtere Umsetzung. 
                            
Fazit:
Papier ist geduldig und lässt ein breites Band an Werten zu. Nichtsdestotrotz, eine professionelle Unternehmensbewertung ist eine unerlässliche Grundlage für Gespräche im Kauf/Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen.
Die wesentlichen Einflussgrößen des Unternehmenswertes
-    Rechengrößen  (Erträge,  Cash  Flow,  Free  Cash  Flow)  bzw.  Überschuss  pro
Periode
-    Kapitalisierungszins bzw. Kapitalkosten
-    Betrachtungszeitraum bzw. Anzahl der Planungsperioden
-    ewige Rente bzw. nachhaltiges Ergebnis
-    Planungsprämissen (insb. Entwicklung Rohertrag zu Betriebskosten)

sind niemals frei von subjektiven Einflüssen.

Die  bedeutet,  dass  trotz  aller  Sorgfalt  bei  der  Unternehmensbewertung  jedes
Bewertungsgutachten  kritisch  gewürdigt  werden  muss.  Es  wurden  anhand  des
Fallbeispiels diejenigen Einflussgrößen gezeigt, die mit besonderer Aufmerksamkeit
betrachtet  werden  sollten.  Insbesondere  empfiehlt  es  sich,  Absatzmengen  und  –
Preise sowie Materialeinsatzmengen und –Preise in Einzelplänen aufzustellen bzw.
bei einem Fremdgutachten zu plausibilisieren.

In   der   Praxis   ist   die   Einbeziehung   der   ewigen   Rente   als   Bestandteil   der
Unternehmensbewertung  auszuschließen.  Regelmäßig  verlangen  Investoren  u.  E.
den „Return of Investment“ binnen vier bis maximal sieben Jahren (=max. Länge des
Betrachtungszeitraums). 
Darüber  hinaus  ist  die  Höhe  des  Investitions  Cash  Flows  zu  hinterfragen,  da
Veränderungen   dieser   Größe   einen   erheblichen   Einfluss   auf   die   Höhe   des
Unternehmenswertes  haben  können.  Dies  gilt  insbesondere,  wenn  die  Höhe  der
geplanten    Re-Investitionen    den    laufenden    Abschreibungen    nicht    entspricht
(„geplanter Investitionsstau“).

Es ist kaum möglich, einen Unternehmenswert exakt zu ermitteln. Man kann lediglich
mit betriebswirtschaftlich fundierten Methoden verlässliche und allgemein anerkannte
Entscheidungsgrundlagen  liefern,  die  zu  einem  nachvollziehbaren  Ergebnis  führen
und damit Grundlage für Preisverhandlungen sein können.


In der Krise steht oft das gesamte Vermögen der Eigentümer auf dem Spiel, es gilt das Lebenswerk zu retten. In solchen Fällen helfen keine Ratschläge und auf Hochglanzpapier gedruckte Konzepte – sondern Taten und Ergebnisse. Kluge Eigentümer und vorausschauende Manager haben dies erkannt. Es geht um Performance im gesamten Unternehmen, erkennbar an exzellenten Bilanzen – die ein Topunternehmen vom Mitbewerb unterscheiden.
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